Neues SGB II in Kraft!

März 29, 2011 Von: Siegfried.Bauer Kategorie: Aktuelles, Miete, Sozialgesetzbuch PDF Version

Seit heute (29.3.2011) ist das neue SGB II rückwirkend zum 1.1.2011 in Kraft. Dies bedeutet Nachzahlung – aber auch neue Anträge, denn für alle Mehrbedarfe sind ab sofort Anträge erforderlich!

Vor allem – ab sofort wird für Warmwasser bezahlt! Wer bisher per Boiler oder Gastherme sein Warmwasser bekommen hat, erhält auf Antrag einen Mehrbedarf. Bei allen anderen darf bei der Warmmiete nicht mehr ein Warmwasserabschlag berechnet werden.

Natürlich gibt es noch eine Reihe weiterer Änderungen. Wir werden nach und nach darüber berichten.

Achtung! – Andere Fristen könnten ab Januar 2011 gelten!

Oktober 19, 2010 Von: MAL Kategorie: Aktuelles PDF Version

Ihr plant Euer Leben – Lasst Euch nicht (Ver)Planen! – Achtung!

Hallo, heute melde ich mich mal nur mit ein paar lesefreundlichen sehr kurzen Zeilen. Wie ja, wenn gleich auch fast protestfrei und ziemlich kurz, in den Medien berichtet wurde, hat unsere momentane, sozialgewissensfreie (hoffentlich schnell wieder vorübergehende) Bundesregierung unter Kanzler Frau Merkel und Vizekanzler Herr Westerwelle aufgrund des Verfassungsgerichtsurteiles vom Februar, dass ja die Situation am Rande der Gesellschaft verbessern wollte, eine Sozialgeldreform (unterirdisch und ausgrenzend Hartz-IV-Empfang genannt) eingeleitet. Dazu hat hier auf der Seite
“Änderungen im SGB II – Neue Regelsätze und Vorschriften”
der Sigfried ganz ausführlich die Änderungen, die ab Januar 2011 jeden schwer treffen werden, ausgeleuchtet.
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Änderungen im SGB II – Neue Regelsätze und Vorschriften

September 27, 2010 Von: Siegfried.Bauer Kategorie: Aktuelles, Regelleistung PDF Version

Am Sonntag, den 26.9.2010 hat die Bundesregierung eine erste Absprache über die Höhe der neuen Regelsätze im SGB II getroffen. Hier die Zusammenfassung:

• Der Regelsatz für Erwachsene soll um 5,- € auf 364,- € pro Monat steigen.

• Die Regelsätze für Kinder sollen gleich bleiben. Die Regierung nennt dies „Vertrauensschutz“, da nach ihren Berechnungen die Sätze für Kinder eigentlich sinken müssten.

Hinzu kommen noch weitere Einschränkungen, die im bisherigen Entwurf für das neue Gesetz festgelegt sind:

• Der befristete Zuschlag (max. 160,- €) beim Übergang zwischen ALG I und ALG II (Hartz IV), der maximal 2 Jahre gewährt wurde, wird ersatzlos gestrichen.

• Das Elterngeld wird in Zukunft voll angerechnet. Bisher waren im ersten Lebensjahr des Kindes 300,- € pro Monat frei.

• Bisher erhielten Kinder ab dem 7. bis zum 14. Lebensjahr 10% mehr Leistung. Dieser Zuschlag (§74) war eigentlich Teil des Stabilitätspakets der Bundesregierung und sollte bis zum 31.12.2011 gelten – wird aber aufgehoben. Dafür wurde die „Regelbedarfstufe 5“ eingeführt – mit dem gleichen Betrag wie zuvor.

• Die Möglichkeiten der „Leistungsempfänger“, fehlerhafte Bescheide und Leistungen überprüfen zu lassen (§44 SGB X) wird von vier Jahren auf 1 Jahr eingeschränkt.

• Bisher konnten Auszubildende in Härtefällen Leistungen auf Darlehensbasis erhalten. Dies ist gestrichen.

• Darlehen werden zukünftig als Einkommen betrachtet.

• Die Anwendung von Sanktionen wird präzisiert und teilweise verschärft.
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Außerordentliche Bedarfe (aktualisiert)

September 19, 2010 Von: MAL Kategorie: Aktuelles PDF Version

1. Was sind außerordentliche Bedarfe?

In den Leitsätzen seines Urteiles vom 2010-02-09 zur Verfassungmäßigkeit der sog. Hartz IV Sätze (korrekter und ohne Diffamierungsansatz: Arbeitslosengeld II [ALG II]) sagt das Bundesverfassungsgericht im Punkt 4, dass der Gesetzgeber wohl den typischen Bedarf zu Sicherung eines Existenzminimums in  Menschenwürde mit einem monatlichen Festbetrag pauschaliert decken darf. Er muss aber weiterhin einen Leistungsanspruch für Kosten, die regelmäßig anfallen, unabweisbar sind und nicht durch die Regelleistung bzw. ein Ansparvermögen gedeckt werden können einräumen. Bis zu einer abschließenden Regelung durch den Gesetzgeber (die aktuelle FDP-CDU-Koalition) leitet sich der Anspruch direkt aus dem Grundgesetz ab. Dieser „Sonder“-Bedarf entsteht nach dem Gerichtsentscheid erst dann, wenn „der Bedarf so erheblich ist, dass die Gesamtsumme der dem Hilfebedürftigen gewährten Leistung – einschließlich Leistungen Dritter und unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten – das menschenwürdige Existenzminimum nicht mehr gewährleistet“. Darüber hinaus besteht der „Anspruch“ nur im Falle eines längerfristigen oder dauerhaften, zumindest regelmäßig wiederkehrenden, unabweisbaren atypischen Bedarfes. Zur Beurteilung einer Regelmäßigkeit wird auf den Bewilligungszeitraum des ALG II-Bescheides abgestellt.
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Ortsabwesenheit bei Hartz-IV-Bezug

September 02, 2010 Von: Siegfried.Bauer Kategorie: Aktuelles, Ortsabwesenheit PDF Version

Ortsabwesenheit bei Hartz-IV-Bezug

Einführung

Der „erwerbsfähige Hilfesuchende“ soll sich an allen Werktagen zur Verfügung der ARGE halten. Dies gehört mit zu seinen Pflichten. Dass er diese Pflichten kennt, hat er bei der Abgabe seines Hartz-IV-Antrags unterschrieben.

Als Konsequenz aus dieser Vorschrift ergibt sich, dass der Hilfesuchende Abwesenheitszeiten sofort melden muss und diese auch von der ARGE genehmigt werden muss.

Begriffe

ARGE: Die Behörde, die sich um Hartz-IV-Empfänger zu kümmern hat. Wird in manchen Städten auch „Dienstleistungszentrum“ (DLZ) oder „JobCenter“ (JC) genannt. Es handelt sich um eine gemischte Behörde aus staatlichen und kommunalen Elementen.
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Umzug bei Hartz-IV-Bezug

August 24, 2010 Von: Siegfried.Bauer Kategorie: Aktuelles, Miete, Tipps u. Infos, Umzug PDF Version

Einführung

Ein Umzug während des Bezugs von Hartz IV ist ein sehr wichtiges Thema. Auch die Sozialgerichte beschäftigen sich häufig damit, weil es aufgrund unklarer Begriffe und regional unterschiedlicher „Vorschriften“ immer wieder zu Streitfällen kommt.

Selbst der Fachmann (Anwalt, Beratungsstellen) muss häufig den Einzelfall sehr genau ansehen. Für Menschen, denen die juristischen und verwaltungstechnischen Fachbegriffe fremd sind, ist der Schriftverkehr mit den Behörden oft unverständlich.

Ich versuche in diesem Aufsatz, einige grundlegende Begriffe zu erläutern und Möglichkeiten im Umgang mit der besonderen Situation aufzuzeigen.
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Minijobs und Hartz IV

Juli 30, 2010 Von: Siegfried.Bauer Kategorie: Einkommen, Minijobs, Tipps u. Infos PDF Version

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob, auch „geringfügige Beschäftigung“ genannt, ist eine Beschäftigung, bei welcher der Arbeitgeber nur eine Pauschale für die gesetzlichen Abgaben abführen muss. Man kann durchaus mehrere Minijobs haben.

Folgende Grenzen gelten:

  • alle Minijobs zusammen dürfen 15 Stunden/Woche nicht erreichen*
  • die Gesamtentlohnung aus den Minijobs darf 400,- € nicht überschreiten (2 mal im Jahr auch mehr)

*Gilt nur bei ALG 1! Hier gilt man dann als nicht mehr arbeitslos!

Alle Minijobs müssen durch den Arbeitgeber an die Minijobzentrale gemeldet werden!

Darf ich mich aktiv um Minijobs bewerben?

Ja, Sie müssen es sogar.

Sie haben die Pflicht, alles zu tun, um Ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beenden.

ACHTUNG: Viele ARGEn erstatten keine Bewerbungskosten bei Minijobs! Dies liegt daran, dass normalerweise keine Bewerbungsunterlagen für einen Minijob erstellt werden müssen. Es ist möglich, die Erstattung auch für Bewerbungen um Minijobs zu gewähren; damit Sie da auf der sicheren Seite sind, lassen Sie eine entsprechende Zeile in Ihre Eingliederungsvereinbarung aufnehmen.

Muss ich einen Minijob der ARGE melden?

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Wer sind wir, und was können wir für Sie tun?

März 23, 2010 Von: HuS Kategorie: Beratung PDF Version

  • Wir sind ein Team von ehrenamtlichen Beratern, das sich in den Gesetzen,  Verordnungen und der Arbeitsweise der Behörden sehr gut auskennt.
  • Wir können die Briefe von Behörden lesen und in normales Deutsch übersetzen.
  • Wir besprechen mit Ihnen die beste Taktik für den Umgang mit den Behörden in Ihrer Sache.
  • Wir setzen bei Bedarf für Sie Schriftstücke auf, besonders Widersprüche und Anträge.
  • Wir begleiten Sie zu Ihrem Fallmanager oder Leistungssachbearbeiter.
  • Wir helfen Ihnen weiter mit Adressen und Ansprechpartnern in anderen Behörden.

Aufschlüsselung des Regelsatzes nach dem Warenkorbprinzip aus der EVS (Verbrauchsstichprobe)

März 10, 2010 Von: HuS Kategorie: EVS, Materialien PDF Version

Wie viel Geld ist für was in den Hartz-IV-Sätzen enthalten?
Die Tabelle gibt ein Aufschluss darüber, was und wie viel dafür im Regelsatz enthalten ist.

Nr.EVS-Abteilung und EinzelpostenEuro
1 und 2Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren132,48
3Bekleidung und Schuhe, darunter unter anderem35,63
Bekleidung21,42
Schuhe7,64
4Wohnen, Energie und Instandhaltung26,84
5Innenausstattung, Haushaltsgeräte u. -Gegenstände, darunter:25,65
Kühlschränke, Gefrierschränke und Truhen1,44
Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler und Bügelmaschinen1,59
6Gesundheitspflege13,16
7Verkehr, darunter:16,06
Kauf von Fahrädern0,70
Fahrkarten von Bus und Bahn (ÖPNV, ohne Reisen)11,49
8Nachrichtenübermittlungen, darunter:31,48
Telefon, Fax24,16
Internet, Onlinedienste3,24
9Freizeit, Unterhaltung, Kultur, darunter:40,84
Spielwaren und Hobbys1,32
Besuch von Sport- und Kulturveranstaltungen bzw. Einrichtungen6,52
Bücher und Broschüren5,69
Sonstige Verbrauchsgüter (Schreibwaren, Zeichenmaterial u.Ä.)2,83
10Bildung0,00
11Beherbergungs- und Gaststättenleistungen8,50
12Andere Waren und Dienstleistungen, darunter u.A.27,86
Gebrauchsgüter für die Körperpflege u.A.3,16
Haarpflege, Rasiermittel, Toilettenpapier u.Ä.6,31
Summe gerundet359,00

Bundesverfassungsurteil vom 9. Februar 2010 zur Verfassungswidrigkeit der Hartz IV Regelsätze als PDF Datei

Februar 17, 2010 Von: HuS Kategorie: Materialien, Urteil BVerfG PDF Version

Bundesverfassungsurteil vom 9. Februar 2010 zur Verfassungswidrigkeit der Hartz IV Regelsätze als PDF Datei.

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