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Ortsabwesenheit bei Hartz-IV-Bezug

September 02, 2010 Von: Siegfried Kategorie: Aktuelles, Ortsabwesenheit PDF Version

Ortsabwesenheit bei Hartz-IV-Bezug

Einführung

Der „erwerbsfähige Hilfesuchende“ soll sich an allen Werktagen zur Verfügung der ARGE halten. Dies gehört mit zu seinen Pflichten. Dass er diese Pflichten kennt, hat er bei der Abgabe seines Hartz-IV-Antrags unterschrieben.

Als Konsequenz aus dieser Vorschrift ergibt sich, dass der Hilfesuchende Abwesenheitszeiten sofort melden muss und diese auch von der ARGE genehmigt werden muss.

Begriffe

ARGE: Die Behörde, die sich um Hartz-IV-Empfänger zu kümmern hat. Wird in manchen Städten auch „Dienstleistungszentrum“ (DLZ) oder „JobCenter“ (JC) genannt. Es handelt sich um eine gemischte Behörde aus staatlichen und kommunalen Elementen.
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Umzug bei Hartz-IV-Bezug

August 24, 2010 Von: Siegfried Kategorie: Aktuelles, Miete, Tipps u. Infos, Umzug PDF Version

Einführung

Ein Umzug während des Bezugs von Hartz IV ist ein sehr wichtiges Thema. Auch die Sozialgerichte beschäftigen sich häufig damit, weil es aufgrund unklarer Begriffe und regional unterschiedlicher „Vorschriften“ immer wieder zu Streitfällen kommt.

Selbst der Fachmann (Anwalt, Beratungsstellen) muss häufig den Einzelfall sehr genau ansehen. Für Menschen, denen die juristischen und verwaltungstechnischen Fachbegriffe fremd sind, ist der Schriftverkehr mit den Behörden oft unverständlich.

Ich versuche in diesem Aufsatz, einige grundlegende Begriffe zu erläutern und Möglichkeiten im Umgang mit der besonderen Situation aufzuzeigen.
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Außerordentliche Bedarf

August 23, 2010 Von: MAL Kategorie: Aktuelles PDF Version

1. Was sind außerordentliche Bedarfe?

In den Leitsätzen seines Urteiles vom 2010-02-09 zur Verfassungmäßigkeit der sog. Hartz IV Sätze (korrekter und ohne Diffamierungsansatz: Arbeitslosengeld II [ALG II]) sagt das Bundesverfassungsgericht im Punkt 4, dass der Gesetzgeber wohl den typischen Bedarf zu Sicherung eines Existenzminimums in  Menschenwürde mit einem monatlichen Festbetrag pauschaliert decken darf. Er muss aber weiterhin einen Leistungsanspruch für Kosten, die regelmäßig anfallen, unabweisbar sind und nicht durch die Regelleistung bzw. ein Ansparvermögen gedeckt werden können einräumen. Bis zu einer abschließenden Regelung durch den Gesetzgeber (die aktuelle FDP-CDU-Koalition) leitet sich der Anspruch direkt aus dem Grundgesetz ab. Dieser „Sonder“-Bedarf entsteht nach dem Gerichtsentscheid erst dann, wenn „der Bedarf so erheblich ist, dass die Gesamtsumme der dem Hilfebedürftigen gewährten Leistung – einschließlich Leistungen Dritter und unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten – das menschenwürdige Existenzminimum nicht mehr gewährleistet“. Darüber hinaus besteht der „Anspruch“ nur im Falle eines längerfristigen oder dauerhaften, zumindest regelmäßig wiederkehrenden, unabweisbaren atypischen Bedarfes. Zur Beurteilung einer Regelmäßigkeit wird auf den Bewilligungszeitraum des ALG II-Bescheides abgestellt.
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Minijobs und Hartz IV

Juli 30, 2010 Von: Siegfried Kategorie: Einkommen, Minijobs, Tipps u. Infos PDF Version

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob, auch „geringfügige Beschäftigung“ genannt, ist eine Beschäftigung, bei welcher der Arbeitgeber nur eine Pauschale für die gesetzlichen Abgaben abführen muss. Man kann durchaus mehrere Minijobs haben.

Folgende Grenzen gelten:

  • alle Minijobs zusammen dürfen 15 Stunden/Woche nicht erreichen
  • die Gesamtentlohnung aus den Minijobs darf 400,- € nicht überschreiten (2 mal im Jahr auch mehr)

Alle Minijobs müssen durch den Arbeitgeber an die Minijobzentrale gemeldet werden!

Darf ich mich aktiv um Minijobs bewerben?

Ja, Sie müssen es sogar.

Sie haben die Pflicht, alles zu tun, um Ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beenden.

ACHTUNG: Viele ARGEn erstatten keine Bewerbungskosten bei Minijobs! Dies liegt daran, dass normalerweise keine Bewerbungsunterlagen für einen Minijob erstellt werden müssen. Es ist möglich, die Erstattung auch für Bewerbungen um Minijobs zu gewähren; damit Sie da auf der sicheren Seite sind, lassen Sie eine entsprechende Zeile in Ihre Eingliederungsvereinbarung aufnehmen.

Muss ich einen Minijob der ARGE melden?

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Wer sind wir, und was können wir für Sie tun?

März 23, 2010 Von: HuS Kategorie: Beratung PDF Version

  • Wir sind ein Team von ehrenamtlichen Beratern, das sich in den Gesetzen,  Verordnungen und der Arbeitsweise der Behörden sehr gut auskennt.
  • Wir können die Briefe von Behörden lesen und in normales Deutsch übersetzen.
  • Wir besprechen mit Ihnen die beste Taktik für den Umgang mit den Behörden in Ihrer Sache.
  • Wir setzen bei Bedarf für Sie Schriftstücke auf, besonders Widersprüche und Anträge.
  • Wir begleiten Sie zu Ihrem Fallmanager oder Leistungssachbearbeiter.
  • Wir helfen Ihnen weiter mit Adressen und Ansprechpartnern in anderen Behörden.

Aufschlüsselung des Regelsatzes nach dem Warenkorbprinzip aus der EVS (Verbrauchsstichprobe)

März 10, 2010 Von: HuS Kategorie: EVS, Materialien PDF Version

Wie viel Geld ist für was in den Hartz-IV-Sätzen enthalten?
Die Tabelle gibt ein Aufschluss darüber, was und wie viel dafür im Regelsatz enthalten ist.

Nr.EVS-Abteilung und EinzelpostenEuro
1 und 2Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren132,48
3Bekleidung und Schuhe, darunter unter anderem35,63
Bekleidung21,42
Schuhe7,64
4Wohnen, Energie und Instandhaltung26,84
5Innenausstattung, Haushaltsgeräte u. -Gegenstände, darunter:25,65
Kühlschränke, Gefrierschränke und Truhen1,44
Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler und Bügelmaschinen1,59
6Gesundheitspflege13,16
7Verkehr, darunter:16,06
Kauf von Fahrädern0,70
Fahrkarten von Bus und Bahn (ÖPNV, ohne Reisen)11,49
8Nachrichtenübermittlungen, darunter:31,48
Telefon, Fax24,16
Internet, Onlinedienste3,24
9Freizeit, Unterhaltung, Kultur, darunter:40,84
Spielwaren und Hobbys1,32
Besuch von Sport- und Kulturveranstaltungen bzw. Einrichtungen6,52
Bücher und Broschüren5,69
Sonstige Verbrauchsgüter (Schreibwaren, Zeichenmaterial u.Ä.)2,83
10Bildung0,00
11Beherbergungs- und Gaststättenleistungen8,50
12Andere Waren und Dienstleistungen, darunter u.A.27,86
Gebrauchsgüter für die Körperpflege u.A.3,16
Haarpflege, Rasiermittel, Toilettenpapier u.Ä.6,31
Summe gerundet359,00

Bundesverfassungsurteil vom 9. Februar 2010 zur Verfassungswidrigkeit der Hartz IV Regelsätze als PDF Datei

Februar 17, 2010 Von: HuS Kategorie: Materialien, Urteil BVerfG PDF Version

Bundesverfassungsurteil vom 9. Februar 2010 zur Verfassungswidrigkeit der Hartz IV Regelsätze als PDF Datei.

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Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)

Februar 17, 2010 Von: HuS Kategorie: EVS, EVS 2003, EVS 2008 PDF Version

Alle fünf Jahre findet die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) statt. Etwa 0,2% aller privaten Haushalte in Deutschland
nehmen freiwillig an dieser Quotenstichprobe teil und geben Auskunft über ihre Einnahmen und Ausgaben, die Vermögensbildung,
die Ausstattung mit Gebrauchsgütern und ihre Wohnsituation. An der EVS 2008 beteiligten sich rund 60 000 Haushalte.

Die Regelsätze von Hatz IV (SGB II und SGB XII) wurden von der EVS abgeleitet.
Im Bundesverfassungsurteil vom 9. Februar 2010 hat das Gericht bestätigt, dass die damalige Bundesregierung die Regelleistung nicht in verfassungsgemäßer Weise ermittelt hat weil von den Strukturprinzipien des Statistikmodells ohne sachliche Rechtfertigung abgewichen worden ist.

Siehe hierzu auch den Artikel: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Bundesverfassungsurteil vom 9. Februar 2010 zur Verfassungswidrigkeit der Hartz IV Regelsätze

Februar 17, 2010 Von: HuS Kategorie: Urteil BVerfG PDF Version

Leitsätze
zum Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010
- 1 BvL 1/09 -
- 1 BvL 3/09 -
- 1 BvL 4/09 -

1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.

3. Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.

4. Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvL 1/09 –
- 1 BvL 3/09 –
- 1 BvL 4/09 - Verkündet
am 9. Februar 2010
Kehrwecker
Amtsinspektor
als Urkundsbeamter
der Geschäftsstelle
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Ausstattung privater Haushalte mit langlebigen Gebrauchsgütern aus der EVS (Einkommens- und Verbraucherstichprobe) 2003

Februar 17, 2010 Von: HuS Kategorie: EVS 2003 PDF Version

Ausstattung privater Haushalte mit langlebigen Gebrauchsgütern aus der EVS 2003 als PDF und Microsoft Excel Datei.
Quelle: Bundesamt für Statistik

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Ausstattung und Wohnsituation privater Haushalte aus der EVS (Einkommens- und Verbraucherstichprobe) 2003

Februar 17, 2010 Von: HuS Kategorie: EVS 2003 PDF Version

Ausstattung und Wohnsituation privater Haushalte aus der EVS 2003 als PDF Datei.
Quelle: Bundesamt für Statistik

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Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2003 Aufwendungen privater Haushalte für den privaten Konsum

Februar 17, 2010 Von: HuS Kategorie: EVS 2003 PDF Version

Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2003 Aufwendungen privater Haushalte für den privaten Konsum als PDF und Microsoft Excel Datei.
Quelle: Bundesamt für Statistik

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Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2003 – Einnahmen und Ausgaben privater Haushalte

Februar 17, 2010 Von: HuS Kategorie: EVS 2003 PDF Version

Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2003 – Einnahmen und Ausgaben privater Haushalte als PDF und Microsoft Excel Datei.
Quelle: Bundesamt für Statistik

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Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel Getränke und Tabakwaren aus der EVS (Einkommens- und Verbraucherstichprobe) 2003

Februar 17, 2010 Von: HuS Kategorie: EVS 2003 PDF Version

Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel Getränke und Tabakwaren aus der EVS 2003 als PDF und Microsoft Excel Datei.
Quelle: Bundesamt für Statistik

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Einkommens und Verbraucherstichprobe 2003 – Einkommensverteilung in Deutschland

Februar 17, 2010 Von: HuS Kategorie: EVS 2003 PDF Version

Einkommens und Verbraucherstichprobe 2003 – Einkommensverteilung in Deutschland als PDF Datei.
Quelle: Bundesamt für Statistik

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Geldvermögensbestände und Konsumentenkreditschulden privater Haushalte aus der EVS (Einkommens- und Verbraucherstichprobe) 2003

Februar 17, 2010 Von: HuS Kategorie: EVS 2003 PDF Version

Geldvermögensbestände und Konsumentenkreditschulden privater Haushalte aus der EVS 2003 als PDF und Microsoft Excel Datei.
Quelle: Bundesamt für Statistik

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Geld und Immobilienvermögen sowie Schulden privater Haushalte 1998 bis 2008 aus der EVS (Einkommens- und Verbraucherstichprobe) 2008

Februar 17, 2010 Von: HuS Kategorie: EVS 2008 PDF Version

Geld und Immobilienvermögen sowie Schulden privater Haushalte 1998 bis 2008 aus der EVS (Einkommens- und Verbraucherstichprobe) 2008 als PDF und Microsoft Excel Datei.
Quelle: Bundesamt für Statistik

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Ausstattung privater Haushalte mit ausgewählten Gebrauchsgütern aus der EVS (Einkommens- und Verbraucherstichprobe) 2008

Februar 17, 2010 Von: HuS Kategorie: EVS 2008 PDF Version

Ausstattung privater Haushalte mit ausgewählten Gebrauchsgütern aus der EVS (Einkommens- und Verbraucherstichprobe) 2008 als PDF und Microsoft Excel Datei.
Quelle: Bundesamt für Statistik

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Haus- und Grundbesitz sowie Wohnverhältnisse privater Haushalte aus der EVS (Einkommens- und Verbraucherstichprobe) 2008

Februar 17, 2010 Von: HuS Kategorie: EVS 2008 PDF Version

Haus- und Grundbesitz sowie Wohnverhältnisse privater Haushalte aus der EVS (Einkommens- und Verbraucherstichprobe) 2008 als PDF und Microsoft Excel Datei.
Quelle: Bundesamt für Statistik

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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Februar 16, 2010 Von: HuS Kategorie: Aktuelles PDF Version

Urteil des Bundesverfassungsgericht
Nun ist es also da, dass lang ersehnte Urteil zu den Regelsätzen. Doch wenn man es genauer betrachtet bleibt nur ein:

Ja schön, aber

Schön das der Staat den Erwerbslosen nun nicht nur das physische sondern auch das soziokulturelle Existenzminimum  garantieren muss, dass es einforderbar geworden ist. Aber, was ist das denn nun genau in Zahlen ausgedrückt? Darüber schweigen die Richter und die Politik spricht sogar schon von Regelsatzkürzungen, weil das viel zitierte, in keinem Gesetz vorgeschriebene  „Lohnabstandsgebot“ eingehalten werden muss.
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